Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. So muss die Kündigung in aller Regel durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Ob dies der Fall ist, oder nicht, kann oft erst durch ein gerichtliches Verfahren aufgeklärt werden.
Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam, auch wenn sie nicht gerechtfertigt war.
Die Frist kann in der Regel nur durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von einer Frist von drei Wochen eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, verliert der Arbeitnehmer die Rechte.